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Mitglieder

Eine Auflistung der aktuellen Mitglieder ist den Mitgliedern vorbehalten. Sie können sich gerne bei uns melden und wir nehmen Sie und Ihr Unternehmen gerne als Mitglied auf.

Hier geht es zur Mitgliederseite mit Login.

Mitgliedschaft im Versorgungswerk

Wer Mitglied in einem Versorgungswerk werden kann, regelt die jeweilige Satzung des Vereins.
Generell ist die Mitgliedschaft möglich für

  • Betriebe, die Mitglied einer Handwerkskammer sind
  • Mitarbeiter dieser Handwerksbetriebe
  • Familienangehörige der Betriebsinhaber oder der Mitarbeiter
  • Ehrenamtsträger der handwerklichen Organisationen aus dem Tätigkeitsgebiet eines Versorgungswerkes

Sie möchten Mitglied in einem Versorgungswerk des Handwerks werden?

Der Jahresbeitrag in Höhe von 12,00 € sichert Ihnen die Vorteile des Versorgungswerks.
Rufen Sie uns an oder schreiben eine email an: info@handwerk-partner.com